Therapeutische Sprechstunde
Die Psychotherapierichtlinien sehen vor, dass jeder Patient/jede Patientin zuerst in der Sprechstunde ein oder mehrere Gespräche geführt haben muss, bevor eine Behandlung beginnen kann. Die
Sprechstunde dient der diagnostischen Abklärung und Einordnung der Beschwerden und mündet in eine Behandlungsempfehlung.
Akuttherapie
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann ich im Anschluss an die therapeutische Sprechstunde unmittelbar eine Akuttherapie zur Krisenintervention einleiten, die später in eine weitere
Psychotherapie übergehen kann.
Ambulante Psychotherapie
In der Einzeltherapie treffe ich meine meine Patienten/Patientinnen regelmäßig 1-2 mal in der Woche zu einem festen Termin. Bei Kindern finden begleitend Elterngespräche statt. Ich unterstütze
meine Patientinnen und Patienten in der Psychotherapie durch Gespräche oder je nach Entwicklungsstand auch im Spiel dabei, Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen ihrer aktuellen Symptome zu
gewinnen und Veränderungen im Erleben und Verhalten zu erreichen.
Da ich eine Kassenzulassung habe, kann ich die Kosten für diese Leistungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Meine Leistungen für Privatpatienten berechne
ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).